Mehr Klimaschutz und trotzdem Baugebiete auch im nördlichen Landkreis

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Seifert: „CSU will, dass Bauen im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald möglich bleibt“

Auch in Zukunft soll es nach dem Willen der Landkreis-CSU in allen 37 Landkreisgemeinden möglich sein, sich ein Haus zu bauen oder einen Betrieb zu errichten bzw. zu erweitern. Die hierfür notwendigen Bau- und Gewerbegebiete erfordern in aller Regel die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der wiederum ist in den Gemeinden, die im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald liegen, oftmals nur möglich, wenn das geplante Gebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wird. Für die Entscheidung über Herausnahmen ist der Kreistag zuständig. Und genau deshalb gab es in den vergangenen Jahren oft Grundsatzdiskussionen im Kreistag um Baugebiete in den nördlichen Landkreisgemeinden.

Einige Kreistagsmitglieder stimmten grundsätzlich gegen weitere Herausnahmen, was CSU-Fraktionschef Ewald Seifert schon gelegentlich zu der Aussage veranlasste: „Wenn das alle so machen würden, dann wäre es mit dem Bauen im nördlichen Landkreis Straubing-Bogen vorbei“. Dabei würden nach Ansicht der CSU die allermeisten Gemeinden bei einem Herausnahmeantrag bereits jetzt eine wohlüberlegte und sorgsame Planung vorlegen. Außerdem, so Landrat Josef Laumer, werde ein Herausnahmeantrag von zahlreichen Fachstellen geprüft und von der Landkreisverwaltung ohnehin nur positiv bewertet, wenn das Gros der Fachstellen keine oder keine erheblichen Bedenken habe. Eingriffe in Natur und Umwelt müssten zudem ausgeglichen werden.

Um das Ganze künftig bearbeiten zu können, ohne jedes Mal aufs Neue eine Grundsatzdebatte führen zu müssen, hat sich zu Beginn dieser Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, bestehend aus CSU, ÖDP und SPD gebildet und darauf verständigt, das Problem so zu lösen, dass sich alle Beteiligten mit ihren grundsätzlichen Anliegen im Ergebnis wiederfinden. Die CSU-Kreistagsfraktion hat die Ergebnisse in ihrer letzten Sitzung final abgestimmt. Für die CSU war es wichtig, die bei den Gemeinden liegende Planungshoheit nicht anzutasten. Außerdem sollte keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut, also keine neuen Vorschriften geschaffen werden. Für die Bauherren muss es weiterhin möglich bleiben, in den Bayerwaldgemeinden zu bauen. Die Gemeinden sollte hier eine möglichst hohe Planungssicherheit behalten. Die vielfältigen Anstrengungen, die die Gemeinden bereits jetzt unternehmen, sollten von diesen auch dargestellt und damit sichtbar und deutlicher wahrnehmbar gemacht werden. Und die Lösung sollte geeignet sein, eine bewusste und sorgsame Vorgehensweise mit hohem Anspruch an den Schutz von Natur, Umwelt und Klima zu bejahen.

Für die CSU-Fraktion arbeiteten neben dem Vorsitzenden Ewald Seifert seine Stellvertreter Erwin Kammermeier und Wolfgang Zirngibl sowie Johann Grau in der Arbeitsgruppe mit.

Kernanliegen vor allem bei der ÖDP war es, Herausnahmen zu vermeiden oder ggf. nur zu bejahen, sofern die o.g. Ziele nachvollziehbar verfolgt würden.

Nachdem es hierfür eine Reihe von Möglichkeiten gibt, wurden diese durch die Arbeitsgruppe zusammengefasst. Dem Kreistag wird vorgeschlagen, sich bei seinen Entscheidungen daran zu orientieren. Die Bayerwaldgemeinden können davon ausgehen, dass dann jeweils eine sehr große Mehrheit die baulichen Entwicklungsabsichten unterstützt.

Beispiele für einen sorgsamen Umgang sind zum Beispiel die vorrangige Nutzung von Innerortsflächen – soweit verfügbar und erhältlich – für eine Wohnbebauung. Eine sehr gute Orientierung gibt hier das Förderprogramm „Innen statt Außen“ des Amtes für Ländliche Entwicklung. Weitere Beispiele sind kleinere durchschnittliche Parzellengrößen, Regenwasserzisternen, die von der Gemeinde erstellt und mit dem Baugrundstück gleich mitverkauft werden, Lademöglichkeiten für E-Mobile im Geschosswohnungsbau, Anbindung an Nahwärmenetze, Holzbauweise, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung, Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung mit Eigenverbrauch und vor allem Heizsysteme auf der Basis regenerativer Energieträger,

Hier wurde auch darauf hingewiesen, dass Erdgas aufgrund der ständig steigenden CO2-Steuer staatlicherseits ohnehin immer teurer gemacht werde.

Diese Anregungen stehen auch im Einklang mit der Vorbildfunktion der Kommunen, welche die Kommunen durch das Bundesklimaschutzgesetz 2019 haben. Wolfgang Zirngibl regte an, diese Anregungen bzw. Vorschläge regelmäßig fortzuschreiben. Denn im Laufe der Zeit würden sich sowohl die Herausforderungen als auch die Möglichkeiten verändern, mit der Daueraufgabe Klimaschutz umzugehen.

Besonders wichtig war der CSU, dass es sich nicht um Vorschriften, sondern um Empfehlungen an die Gemeinden handelt, welche eine Reihe von Vorteilen, aber für keinen der Beteiligten einen wirklichen Nachteil mit sich brächten.

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